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Förderkriterien
Wichtig sind uns gute Projektideen und spannende Experimente. Über eine Projektförderung entscheidet der Beirat der Integrationsoffensive Baden-Württemberg.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Jugendhäuser und andere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (z.B. Mobile Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
- Jugendringe und Jugendverbände
- Sportvereine und -verbände
- Kulturelle Organisationen
- Migrantenselbstorganisationen/neue deutsche Organisationen
- Jugendhilfeträger
- Weitere Organisationen der kulturellen Jugendbildung oder der Jugendhilfe
Nicht gefördert werden können
- Reine Schulprojekte (Schulen können aber Kooperationspartner eines Antragstellers sein)
- Sprachkurse
- Jugendaustausch-Programme
- Internationale Projekte, EU-Projekte
Zielgruppe
- Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationsgeschichte von 8-27 Jahren
- Multiplikator*innen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit