Förderkriterien
Wichtig sind uns gute Projektideen und spannende Experimente. Über eine Projektförderung entscheidet der Beirat der Integrationsoffensive Baden-Württemberg.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Jugendhäuser und andere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (z.B. Mobile Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
- Jugendringe und Jugendverbände
- Sportvereine und -verbände
- Kulturelle Organisationen
- Migrantenselbstorganisationen/neue deutsche Organisationen
- Jugendhilfeträger
- Weitere Organisationen der kulturellen Jugendbildung oder der Jugendhilfe
Nicht gefördert werden können
- Reine Schulprojekte (Schulen können aber Kooperationspartner eines Antragstellers sein)
- Sprachkurse
- Jugendaustausch-Programme
- Internationale Projekte, EU-Projekte
Zielgruppe der Projekte
- Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationsgeschichte von 8-27 Jahren
- Multiplikator*innen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Beratung bei der Antragsstellung
Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Interessenbekundung? Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob sie in die Projektförderung passt? Während der Ausschreibung unterstützen wir Sie durch telefonische Beratung.
Projektbeispiele
Sie finden Projektbeispiele unter dem Menüpunkt Aktuelle Projekte.