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Während der Förderung

Was muss ich bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung während der Förderung beachten?

Die Integrationsoffensive Baden-Württemberg hat Sie bei der Finanzierung Ihres Vorhabens sowie qualifizierend unterstützt und legt deshalb Wert darauf, in der Berichterstattung erwähnt zu werden.

Ein Hinweis „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat“. genügt.

Falls Sie das Logo der Integrationsoffensive verwenden möchten, schreiben Sie bitte eine Mail an integrationsoffensive@agjf.de. Wir senden es Ihnen dann zu.

Werden im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt Publikationen erstellt, bitten wir Sie um einen Hinweis auf die Förderung, entweder durch den Satz „Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus den Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat" im Text oder durch die Verwendung des Logos.


Bitte beachten Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit auch den Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden Sie ein paar grundlegende Infos zum Thema.
[Download Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit]

Kann mein Projekt auch länger als zwei Jahre gefördert werden?

Prinzipiell ist die Idee der Integrationsoffensive, Projekten einen Anstoß zum Start zu geben, damit diese dann in eine kommunale Förderung übergehen oder eigenständig Mittel zur Weiterfinanzierung suchen. Dies fördern wir beispielsweise durch unseren Öffentlichkeitsarbeitsworkshop, der auch die Akquise von Geldern behandelt.
Projekte können nach der zweijährigen Förderphase keinen Antrag auf Verlängerung stellen, der Träger kann sich aber wieder neu (mit neuem Projekt) bei der Integrationsoffensive bewerben. Prinzipiell fließt in die Bewertung der Anträge nicht mit ein, ob der Träger schon vorher gefördert wurde oder nicht. Das bedeutet, dass Ihr Träger, wie alle anderen Träger auch, eine Chance hat, durch den Beirat der Integrationsoffensive für eine Förderung ausgewählt zu werden oder nicht.
In Einzelfällen fördert die Integrationsoffensive Projekte auch im dritten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Förderung einen Übergang in eine kommunale oder eine Drittmittel-Förderung darstellt.  Sie sollten aber in jedem Fall begründen, warum derzeit keine kommunale Weiterförderung möglich ist und eine langfristige Perspektive für das Projekt aufzeigen.

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